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Anstellung,Überkreuz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Ihre Unterstützung bzgl. einer Einschätzung für den folgenden Fall: Herr K betreibt eine Bäckerei (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, USt nach § 20 UStG). Seine Ehefrau ist bei ihm fremdüblich in der Bäckerei (Fachverkäuferin) angestellt (Steuerklasse 3, Arbeitsvertrag vorhanden und wird entsprechend tatsächlich durchgeführt). Aus wirtschaftlichen Gründen möchten die Ehegatten nun zusätzlich Dienstleitungen für Haushaltsabreiten anbieten (insbesondere Gartenarbeiten, u.a. auch da genehmigungsfrei bei der Handwerkskammer). Der Umsatz im Jahr hierfür wird bei rund 18.000 EUR erwartet (Kleinunternehmerregelung wäre hier wirtschaftlich sinnvoll). Wäre diese Variante sachgerecht möglich, dass nunmehr die Ehefrau den Betrieb „Hausmeisterservice“ als Gewerbe anmeldet und betreibt, und Herrn K als Arbeitnehmer (Minijob oder Steuerklasse 5) bei sich anmeldet und beschäftigt? Könnte dieses über „Kreuz-Modell“ zurecht durch das Finanzamt beanstandet werden? Beim Minijob-Arbeitsverhältnis wäre der Lohn natürlich beim Ehemann steuerfrei und die Umsätze wären aufgrund des § 19 UStG ohne USt, anstatt wenn der Ehemann als Unternehmer mit einem zusätzlichen Betrieb tätig wird. Vielen Dank für Ihre Mühe und Unterstützung. Beste Grüße
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