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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Katalogberuf

Unser Mandant ist als Freelancer auf Honorarbasis in Höhe von ca. 1.000 € im Monat für eine Sprachschule tätig und betreut u.a. die Durchführung von TOEFL-Tests und Deutsch-Tests, er führt beispielsweise die Test-Aufsicht durch. Der Mandant hat den Studienabschluss Bachelor of Arts Business Management. Können Sie uns bitte mitteilen, ob unser Mandant umsatzsteuerpflichtige Einnahmen hat? Gibt es für Sprachschulen eine Umsatzsteuerbefreiung? Falls ja, nach welcher Vorschrift? Muss die Sprachschule hierüber einen Nachweis vorlegen? Falls möglich, haben Sie auch eine Einschätzung für uns, ob der Mandant gewerbesteuerpflichtige Einnahmen hat? Es handelt sich hier ja nicht um einen Katalogberuf. Die Sprachschule hat unserem Mandanten mitgeteilt, er sei lediglich einkommensteuerpflichtig.
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