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Jobrad,Vertragsgestaltung,25 % der 1-%-Regel

Ich habe einen Mandanten, der möchte einen Zuschuss zum Jobrad geben. Zuschüsse zum Jobrad sind ja steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Nun habe ich noch einen anderen Mandanten, da steht auf dem Jobrad-Vertrag schon ein 50-€-AG-Zuschuss, der die Lohnumwandlungsrate kürzt. Somit sind diese 50 € ja steuer- und sozialversicherungsfrei. Ist das denn richtig? Darf der Arbeitgeber die Umwandlungsrate kürzen? Zählen diese 50 € dann als Sachbezug? Also Umwandungsrate kürzen und Benzingutschein wäre dann nicht mehr möglich? Oder hängt das auch vom Rahmenvertrag des Arbeitgebers mit Jobbike/Bike-Leasing ab?
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