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Pflichtpraktikum,Minijob,kurzfristige Beschäftigung

Unsere Mandantin hat für 2 Monate (09/23 bis 10/23) eine Studentin im Pflichtpraktikum beschäftigt (komplett sv-frei). Nach Beendigung des Pflichtpraktikums wurde sofort im Anschluss eine kurzfristige Beschäftigung für 3 Monate vereinbart (11/23 bis 02/24). Im gesamten Jahr hatte die Studentin zudem noch einen Minijob (geringfügig entlohnt) mit im Durchschnitt 2 Stunden in der Woche. Ist im vorliegenden Fall die kurzfristige Beschäftigung im Anschluss an das Pflichtpraktikum möglich? U.E. müsste dies möglich sein: - Zeitraum ist nicht überschritten (3 Monate) - kurzfristige Beschäftigung war nicht vor oder während des Pflichtpraktikums geplant - keine weitere kurzfristige Beschäftigung im laufenden Jahr - keine Berufsmäßigkeit, da Studenten grundsätzlich nicht berufsmäßig.
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