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Überstunden,Vergütung

Ein Ehepaar geht im Jahr 2023 in Rente. Beide haben in den Jahren 2022 und 2023 Überstunden geleistet, die Ehefrau auch schon 2021. Die Ehefrau ist ab 01.04.23 in Rente und arbeitet bis Mitte des Jahres noch aushilfsweise bei derselben Firma auf 520-€-Basis weiter. Frage: Konnten die Überstunden auf der März-Gehaltsabrechnung mit der Fünftel-Regelung ermäßigt besteuert werden? Der Ehemann (Arbeitsvertrag mit 20 Std. wöchentlich) geht erst ab 01.12.2023 in Rente. Er hat ebenfalls 2022 und 2023 eine hohe Zahl an Überstunden geleistet. Frage: Muss er bis November 2023 mit der Überstundenabgeltung warten oder könnte er sich z.B. die Hälfte bereits mit der Juni-Abrechnung auszahlen lassen und auch die Fünftel-Regelung beanspruchen und den Rest von Juli bis November durch Freizeitausgleich abfeiern?
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