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Park-and-Ride,Firmenwagen

Mitarbeiter bekommt einen PKW gestellt und versteuert 1% Regel 500 EUR und 0,03% Fahrten 400 EUR => 400 EUR Gesamt Um die Fahrtkosten einzusparen fährt er mit dem PKW nachweislich zum Bahnhof und fährt dann mit dem Deutschlandticket zur Arbeitsstelle. Parkosten und Bahnticket ist nachweisbar. Frage: kürzen die Fahrten mit der Bahn die Bemessungsgrundlage der 0,03% Regel? Würde man die Fahrten zur Bahn ansetzen würden lediglich 100 EUR 0,03% ermittelt, an Stelle der 400 EUR. Kann das Bahnticket und die Parkkosten als Werbungskosten / Betriebsausgaben / oder beim Arbeitgeber in Ansatz gebracht werden?
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