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Pauschale,Ehrenamt,Arbeitnehmer

Unser Mandant bezieht folgende Einkünfte: - im Hauptberuf: Angestellter des Landratsamtes (Straßenverkehrsamt, als Sachbearbeiter Güterkraftverkehr und Großraum-/Schwertransporte) und - als ehrenamtlicher Bürgermeister (Lohnsteuerbescheinigung der Gemeindeverwaltung Steuerklasse 6) Es stellt sich die Frage, ob ein Abzug der Ehrenamtspauschale von den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit infrage kommt? Das Finanzamt möchte dies nicht anerkennen und argumentiert: „Ehrenamtlich tätige Personen sind im Allgemeinen nicht Arbeitnehmer. Etwas anderes gilt, wenn sich das Ehrenamt als Hilfstätigkeit zum Hauptberuf darstellt. Dies trifft häufig auf Bürgermeister zu, deren Mitgliedschaft in bestimmten öffentlichen Aufsichtsorganen oder in kommunalen und regionalen Zweckverbänden an ihre hauptberufliche Funktion geknüpft ist. Einnahmen, die aus solchen ehrenamtlichen Tätigkeiten zufließen, sind Ergebnis der Arbeitnehmertätigkeit und damit Arbeitslohn aus der nichtselbständigen Haupttätigkeit.“ Wie beurteilen Sie den Sachverhalt? Wie könnte eine Argumentation aussehen, damit die Pauschale anerkannt wir?
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