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doppelte Haushaltsführung,§ 9 EStG,Wegzugsfall

Sehr geehrte Damen und Herren, EM und EF haben in A-Stadt ihren Familienwohnsitz in einem eigenen Haus. EM ist in A-Stadt in einem Arbeitsverhältnis tätig. EF hat in B-Stadt einen Zweitwohnsitz, der als doppelte Haushaltsführung anerkannt ist. EM und EF planen nun, ihren Familienwohnsitz nach C-Stadt zu verlegen. Dort wohnen die Eltern der EF und sämtliche Freunde. C-Stadt ist die eigentliche Heimat, dort haben EM und EF auch geheiratet. Bei dem Familienwohnsitz wird es sich um eine abgeschlossene Wohnung im Haus der Eltern der EF handelt. In dem Haus wohnen auch die Eltern der EF. EF hätte weiterhin in B-Stadt eine doppelte Haushaltsführung. EM würde in A-Stadt im eigenen Haus eine doppelte Haushaltsführung begründen, da er weiterhin in A-Stadt beruflich (nichtselbständig) tätig sein wird. Meine Fragen: Hinsichtlich der doppelten Haushaltsführung der EF in B-Stadt dürfte es m.E. keine Probleme geben. Sehen Sie das genauso? Kann aus Ihrer Sicht die doppelte Haushaltsführung für den EM in A-Stadt anerkannt werden? Anmerkung: Alle Städte sind weit genug voneinander entfernt im Sinne einer doppelten Haushaltsführung. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Angela Winkler
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