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Firmenfitnessmitgliedschaft,Sachbezugsfreigrenze,Zuzahlung des Arbeitnehmers

Unser Mandant möchte für die Arbeitnehmer ein Firmenfitnessprogramm abschließen, bei dem in über 6.000 Verbundpartnern trainiert werden kann (Fitnessstudios, Yogastudios, Schwimmhallen etc.). Die Kosten pro AN belaufen sich auf brutto 64 €. Ist hier die steuer- und sozialversicherungsfreie 50-€-Sachbezugsgrenze anwendbar, wenn der einzelne AN die übersteigenden 14 € als Eigenanteil hinzuzahlt?
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