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Betriebsstätte,§ 49 EStG

Rumänische Firma will in Dtl. Bauausführungen durchführen. Die Arbeitnehmer sollen dafür aus Rumänien einreisen. Wie ist das ganze steuerlich zu beurteilen unter folgende Prämissen: 1. Eine Betriebstätte in Dtl. liegt vor. a) Arbeitnehmer ist in Dtl. unter drei Monate tätig. b) Arbeitnehmer ist in Dtl. mehr als drei Monate tätig, aber unter 183 Tagen. c) Mitarbeiter ist in Dtl. über 183 Tage tätig. 2. Eine Betriebstätte in Dtl. liegt nicht vor. a) Arbeitnehmer ist in Dtl. unter drei Monate tätig. b) Arbeitnehmer ist in Dtl. mehr als drei Monate tätig, aber unter 183 Tage. c) Mitarbeiter ist in Dtl. über 183 Tage tätig. Wann liegt eine Betriebstätte vor, wenn es sich nicht um eine feste Einrichtung handelt, z.B. wenn die einzelnen Bauprojekte die Frist von zwölf Monaten nicht überschreiten bzw. überschreiten? Wie ist die Beurteilung, wenn die einzelnen Projekte die zwölf Monate nicht überschreiben, jedoch durch mehrere unterschiedliche Bauprojekte die zwölf Monate insgesamt überschritten werden, weil die Projekte teilweise überlappend nebeneinander laufen? Gibt es sonstige zeitliche Kriterien oder weitere sonstige Punkte, die für die Betriebsstättenbegründung und vor allem für die lohnsteuerliche Beurteilung entscheidend sind? Mit welchen Konsequenzen sind diese verbunden?
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