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Aufteilung,Kosten

Arzt ist in eigener Praxis am Standort A freiberuflich (§ 18 EStG) tätig. Darüber hinaus ist er als angestellter Arzt (§ 19 EStG) am im Krankenhaus (Visite und Operationen von Kassenpatienten) am Standort B tätig. Allerdings wurde ihm ein privates Liquidationsrecht eingeräumt. D. h. er operiert Privatpatienten aus seiner eigenen Praxis am Standort B und rechnet nur die ärztliche Leistung über die eigene Praxis ab. Eine Trennung der Fahrten ist in der Regel nicht möglich. Bei Anwesenheiten werden oftmals beide Tätigkeiten erbracht, aber nie ausschließlich Operationen. Quantitativ (zeitlich) überwiegen eindeutig die Tätigkeiten im Rahmen der Anstellung. Das Fahrzeug wird wie folgt genutzt und soll nach Möglichkeit im Privatvermögen bleiben = betriebliche Nutzung kleiner 50%: Betriebliche Fahrten 45 % Fahrten zum Standort B 30 % Privatfahrten 25% Wie sind die Fahrten zum Standort B einzustufen? Zuordnung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Werbungskosten (§§ 19, 9 EStG) oder ist eine Aufteilung im Schätzungsweg vorzunehmen?
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