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Inflationsausgleichsprämie,§ 3 Nr. 11c EStG

Wir stellen uns die Frage, ob ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nur zivilrechtliche Folgen hat oder ob ein Prüfer im Nachgang die Steuer-/SV-Freiheit versagen kann, wenn er einen Verstoß feststellt. Beispiel: Unternehmen hat zwei Angestellte mit gleichen Verhältnissen, einer bekommt die 3.000 €, der andere nicht. Besteht hier nur die Gefahr, dass der Benachteiligte die 3.000 € einklagt? Oder besteht hier auch die Gefahr bei einer späteren Prüfung, in der der Prüfer den ausgezahlten Betrag als steuer- und sozialversicherungspflichtig behandelt?
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