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Werbungskosten,Auslandsstudium

Unsere Mandanten sind in 2022 von Indien nach Deutschland gezogen und wollen für 2022 die Zusammenveranlagung wählen. Die Ehefrau hatte in 2020 und 2021 Ausgaben für ein Master-Studium, für welche ein Verlustvortrag zum 31.12.2020 und 31.12.2021 beantragt werden soll. Ist das auch möglich, sondern die Ehefrau in den betreffenden Jahren weder einen Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in DE hatte?
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