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Verwarngelder,Bußgeld

Handwerkliches Unternehmen (GmbH) übernimmt die Park-Verwarnungsgelder (keine Bußgelder für zu schnelles Fahren) für die Angestellten. Die Bußgelder werden in der GmbH auf nichtabzugsfähige Betriebsausgaben verbucht. Handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil für die Arbeitnehmer? Wie ist dies beim Gesellschafter-Geschäftsführer zu beurteilen?
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