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Fitness,Steuer

Sehr geehrte Damen und Herrn, mein Mandant möchte sein Betriebsklima mit einem neu eingeführten Gesundheitsmanagement für seine Arbeitnehmer stärken. Sämtliche unten genannten Möglichkeiten sollen für die Arbeitnehmer kostenlos sein. Er bietet seinen Mitarbeitern folgende Möglichkeiten: 1.) Firmen-Sport Es kommt einmal in der Woche eine Gesundheitstrainerin in die Firma und macht mit den Arbeitnehmern Frühsport und einmal die Woche Yoga. 2.) Massage Es kommt einmal pro Monat ein Physiotherapeut in die Firma und die Mitarbeiter können sich im Pausenraum massieren lassen. 3.) Fitnessstudio Für die Arbeitnehmer die an den o.g. Möglichkeiten (Punkt 1 und 2) nicht teilnehmen wollen oder könne, möchte mein Mandant die Kosten für das Fitnessstudio übernehmen. Können die o.g. Vergünstigungen den Arbeitnehmern Lohnsteuer- uns Sozialversicherungsfrei zugewandt werden? Was muss bei der Beauftragung der Dienstleister beachtet werde, damit es bei der Lohnsteuerfreiheit und der Sozialversicherungsfreiheit bleiben kann? Mit freundlichen Grüßen B. Maiero
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