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Fitness,Arbeitnehmer

Unsere Mandantin, die X GmbH, möchte für ihre Angestellten die Fitnesstudiobeiträge übernehmen. Da jeder der Angestellten bereits laufende Verträge (in unterschiedlichen Studios) hat, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Gesellschaft diese Kosten übernehmen bzw. erstatten kann? Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich sowohl für die Gesellschaft als auch für den Arbeitnehmer? Welche Möglichkeiten bestehen (wie z.B. unter Vereinbarung, dass die Arbeitnehmer dieses mindestens x-mal aufsuchen müssen, sonst entfällt die Kostenübernahme), dies steuer- und sozialversicherungstechnisch möglichst optimal zu lösen?
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