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Häusliches Arbeitszimmer,Grundvoraussetzungen,§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG

Meine Mandantin ist Teil der Schulleitung und hat in der Schule auch ein Büro. Sie erzielt hierbei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Jahrelang haben wir das Arbeitszimmer geltend gemacht, und dieses ist durchgegangen. Nun wurde im Einkommensteuerbescheid 2021 das Arbeitszimmer nicht berücksichtigt, da meine Mandantin als Teil der Schulleitung ein Büro zur Verfügung steht. Das Arbeitszimmer wird tatsächlich ausschließlich beruflich genutzt zum Korrigieren von Arbeiten und zur Vorbereitung für den Unterricht. Ist dieses Arbeitszimmer steuerlich zu berücksichtigen?
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