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Dienstreise,Homeoffice

Der Arbeitnehmer (AN) mit Wohnsitz in Berlin reist am 27.09.23 dienstlich nach Italien und legt in München einen Zwischenstopp mit Übernachtung ein. Zufälligerweise hat sein Arbeitgeber (AG) den Sitz in München. Der AN besucht seinen AG NICHT, sondern arbeitet im Homeoffice (sowohl bei der Hin- als auch bei der Heimreise). Hier stellt sich uns die erste Frage, handelt es sich bei der Fahrt von Berlin nach München bzw. von München nach Berlin um eine Fahrt Whg - 1. TS, obwohl der AN seinen AG nicht besucht, oder um eine normale Dienstreise? Der AN war dann vom 28.09.-30.09.23 in Italien und hat bei seiner Heimreise am 30.09. wieder in München einen Zwischenstopp eingelegt (davon 3 Arbeitstage), bevor er am 06.10.23 wieder nach Berlin heimgefahren ist. Sollte sich die ganze Reise und nicht nur die Fahrt nach Italien als Dienstreise herausstellen, in welcher Höhe kann der AN VMA in Anspruch nehmen?
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