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§ 34 EStG,Zusammenballung von Einkünften,Kapitalabfindung einer Pensionsrückstellung

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant war in seinem Berufsleben immer in Verlagshäusern tätig, zuletzt beim DONAUKURIER in Ingolstadt. Hier wurde für Ihn im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse eingezahlt. Diese betriebliche Altersversorgung wird nunmehr am 1.12.2023 fällig, wobei unser Mandant das Wahlrecht hat entweder eine monatliche Rente in Anspruch zu nehmen oder eine Einmalauszahlung in Höhe von 72.392,00 €. Wir bitten um Mitteilung, ob bei einer Einmalauszahlung die Fünftel Regelung gemäß § 34 Absatz 1 EStG angewandt werden kann. Nachdem bereits bei Vertragsabschluss eine Einmalauszahlung vereinbart wurde, ist nach unserer Einschätzung die Fünftel-Regelung nicht mehr möglich(BFH Urteil vom 20.09.2016). Für eine kurze Mitteilung wären wir Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Irmler Steuerberater Diplom-Verwaltungswirt (FH)
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