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Home-Office-Pauschale,VZ 2022,Arbeitszimmer,VZ 2022,unterjähriger Wechsel zwischen beiden Möglichkeiten

Einkommensteuerveranlagung 2022: Die Mandantin hat einen Heimarbeitsplatz. Bis zum 31.08.2022 hat sie keinen Raum, der als Arbeitszimmer geeignet wäre. Nach dem Umzug zum 01.09.2022 in eine andere Wohnung hat die Mandantin ein absetzbares Arbeitszimmer. Können in diesem speziellen Fall bis zum 31.08. die Home-Office-Pauschale und ab 01.09. das Arbeitszimmer geltend gemacht werden, oder muss ich mich für eine der beiden Regeln entscheiden?
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