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doppelte Haushaltsführung,Vermietung,Mehraufwendungen Zweitwohnung

Steuerpflichtiger A hat ETW in Düsseldorf und wechselt im Februar eines Jahres seine Arbeitsstelle von Düsseldorf nach Frankfurt. Frage: A bereitet seine Wohnung in Düsseldorf ab Februar des Jahres für die Vermietung incl. Mobiliar vor (Anschaffung von Möbeln etc). Die Vermietung erfolgt ab Mitte des Folgejahres. Kann A zusätzlich für einen gewissen Zeitraum oder ganz im Jahr des Arbeitsstellenwechsels Kosten für eine doppelte Haushaltsführung für die Wohnung in Frankfurt geltend machen und gleichzeitig die Kosten der Wohnung in Düsseldorf (AfA, Hausgeld etc) bei VuV geltend machen oder schließen sich die Vermietungsvorbereitungen und der Ansatz der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung gegenseitig aus?
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