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§ 9 EStG,Berufsausbildung

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant machte 2021 und 2022 eine Ausbildung zum Ergotherapeuten. Mein Mandant war 2021 21 Jahre alt und seine Eltern haben Kindergeld erhalten. Die Ausbildung machte er an einer Privatschule. Mtl. bezahlte mein Mandant Euro 300,00 Schulgeld. Weiter fallen jeden Monat Fahrtkosten zur Schule in Höhe von Euro 480,00 an. (Entfernungskilometer 40 km pro Schultag somit 80 km á 20 Schultage im Monat á 0,30 Euro ). Mein Mandant hatte in 2021 und in 2022 keine Einkünfte. Wir haben eine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2021 und 2022 erstellt, da wir die Kosten als negative Werbungskosten bei der Anlage N ansetzen wollten. Damit wir den Verlust in späteren Jahren verrechnen können. Leider erkennt das Finanzamt keine Kosten an, da es sich um die erste Ausbildung unseres Mandanten handelt. Sehen Sie Möglichkeiten die entstandenen Kosten doch noch im Wege eines Einspruch anzusetzen? Mit freundlichen Grüßen B. Maiero
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