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erste Tätigkeitsstätte,Reisekosten

Ein Arbeitgeber beschäftigt Angestellte. In den Arbeitsverträgen wird die Zuordnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte ausdrücklich nicht vorgenommen. Die Angestellten arbeiten überwiegend im Homeoffice (mehrere hundert Kilometer entfernt vom Sitz des Unternehmens). Allerdings besteht die Verpflichtung, a) alle zwei Wochen für 2 Tage bzw. b) alle drei Wochen für 3 Tage den Unternehmenssitz aufzusuchen. Fragen: Ist es zutreffend, dass in beiden Fällen keine erste Tätigkeitsstätte besteht? Falls zutreffend, ist es dann möglich, dass der Arbeitgeber die bei den Übernachtungen am Unternehmenssitz anfallenden Hotelkosten steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet?
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