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Arbeitszimmer,Zuordnung

Eine Mandantin hält das Eigentum an einer Immobilie vollständig im Privatvermögen. In unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit ihrer in dieser Immobilie vorhandenen Privatwohnung hat sie auch ein Arbeitszimmer, von dem aus sie ihre freiberufliche Immobiliengutachtertätigkeit betreibt. Das Arbeitszimmer ist bislang nicht Bestandteil ihres Betriebsvermögens. Als Betriebsausgaben macht sie bislang keine mit dem Haus zusammenhängenden Aufwendungen steuerlich geltend. Das schließt auch die Grundbesitzabgaben wie die Grundsteuer, Müllabfuhr, Schmutzwasser, Straßenreinigung usw. ein. Mit anderen Worten: Diese Grundbesitzabgaben werden bislang nicht als Betriebsausgaben angesetzt. Auch auf die Geltendmachung der anteiligen AfA für das Arbeitszimmer wird verzichtet. Lediglich die Kosten für Büromaterial, anteilige Personalkosten usw. werden als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung angesetzt. Die Mandantin möchte nun zukünftig zumindest auch die Grundbesitzabgaben als Betriebsausgaben im Rahmen ihrer freiberuflichen Einkünfte steuermindernd berücksichtigen. Die anteilige AfA soll auch weiterhin nicht (!) angesetzt werden, um eine Zuordnung ihres Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen zu vermeiden. Meine Mandantin befürchtet dennoch, dass durch den anteiligen Ansatz der Grundbesitzabgaben das Arbeitszimmer unabhängig von den im § 8 EStDV genannten Grenzen ihrem Betriebsvermögen zugeschlagen werden könnte. Zu Recht?
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