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Energiepreispauschale,Doppelzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant hat die Energiepreispauschale über die Rente ausgezahlt bekommen. Dies wurde entsprechend in der Veranlagung berücksichtigt. Zeitgleich bekam er auch Arbeitslohn in der Anlage N. Hier hatten wir in der Erklärung angekreuzt, dass Sie nicht Anspruchsberechtigt ist, da Sie die Energiepreispauschale bereits über die Rente erhalten hat. Nun kam jedoch der Bescheid. Im Bescheid wurde für den Arbeitslohn (Anlage N) nochmals die Energiepreispauschale gewährt. Ist die doppelte Auszahlung nun rechtens? Oder muss hier die Doppelzahlung eventuell wieder zurückgezahlt werden?
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