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Werbungskosten,dHf,Hotelkosten

Mandant X wohnt im Wohnort O. Seine erste Tätigkeitsstätte liegt im 100 km entfernten Ort L. Mandant X arbeitet von Montag bis Donnerstag an der ersten Tätigkeitsstätte. Am Montag fährt Mandant X an den 100km entfernten Ort L und checkt zur Übernachtung in einem Hotel im Ort L ein. Am Donnerstag checkt Mandant X aus dem Hotel wieder aus und fährt zu seiner Familie nach Hause. Dort gehört ihm gemeinsam mit seiner Frau das Einfamilienhaus, indem auch die zwei Kinder von ihm wohnen. Stellt das Hotel X, welches von Montag-Donnerstag bezogen wird eine Zweitwohnung dar? Sind die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig?
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