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§ 9 EStG,Abschiedsfeier als Werbungskosten

Ein Lehrer geht in Ruhestand. Er war nicht offiziell leitend tätig, hat aber wichtige Koordinationsaufgaben wahrgenommen. Er hat bei Renteneintritt 60 Urlaubstage ausgezahlt bekommen, da die Schule ihn vor Renteneintritt aus organisatorischen Gründen nicht freistellen konnte. Der Lehrer hat zu seiner Verabschiedung: a) alle Lehrer seiner engeren Arbeitsumgebung/Abteilung eingeladen, b) alle Lehrer der Schule eingeladen. Die Kosten für die Bewirtung auf einem Salonschiff/in einem Lokal (Buffet) betrugen 1.200 € (Rechnungsbetrag). Es wurde 20 x Buffet berechnet. Können die Kosten als Werbungskosten in der Anlage N berücksichtigt werden? Wenn ja, zu 70 % (analog der abziehbaren Betriebsausgaben bei Bewirtung) oder zu welchem Prozentsatz? Ändert sich die Beurteilung, wenn der Lehrer auf Grund seines Dienstvertrags offiziell leitend tätig war?
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