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MPU,Pfändung,Arbeitslohn

Beim Steuerpflichtigen handelt es sich um eine GmbH, welche im Bereich Gas- und Schweißtechnik tätig ist – folgend AG genannt. Der AG hat einen Angestellten – folgend AN genannt –, welchem die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Diese ist grundsätzlich für die Tätigkeit des AN notwendig. Der AN muss sich nun einer sog. MPU unterziehen, um die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Der AG ist darauf bedacht, dass der AN diese Untersuchung durchführen lässt und er weiterhin im Unternehmen beschäftigt werden kann. Der AN kann die anfallenden Kosten für die MPU nicht selbst aufbringen. Sollte die Untersuchung nicht vorgenommen werden (können), kann seitens des AG keine Weiterbeschäftigung erfolgen. Welche Möglichkeiten hat der AG hier, die Kosten für die MPU des AN zu übernehmen und gleichzeitig diese als Betriebsausgaben in der GmbH abzusetzen? Da aktuell bereits Pfändungen beim Lohn des AN bestehen, ist jegliche Möglichkeit der Abwicklung im Lohnbereich bereits vorab ausgeschlossen.
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