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Direktzusage,Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen,nachgelagerte Besteuerung

Es wurde dem Arbeitnehmer (33 % Gesellschafter an GmbH u. Prokurist) eine betriebliche Altersversorgung (Jahr 1995) vom Arbeitgeber (GmbH) zugesagt. Zur Abdeckung wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen verbunden mit der Auflage, das der Arbeitnehmer selber in diese Versicherungen eine Einmalzahlung leistet. Der Arbeitnehmer konnte damals die gesetzliche Rentenversicherung kündigen. Die in die Rentenversicherung eingezahlten Beiträge wurden an den Arbeitnehmer erstattet. Diesem Betrag hat er sodann in die Rückdeckungsversicherung eingezahlt. Der Arbeitgeber ist im Jahre 2015 in Konkurs gegangen. Die Rückdeckungsversicherung war zwar an den Arbeitnehmer verpfändet, wurde dennoch vom Insolvenzverwalter beschlagnahmt. Dieser war nunmehr nach Eintritt des Rentenalters des Arbeitnehmers bereit gegen eine Zahlung von € 20.000,-- die Versicherung freizugeben. Die Versicherung hat nunmehr die gesamte Rückdeckung an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Wie verhält es sich mit der Versteuerung beim Arbeitnehmer?
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