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Geringfügigkeitsgrenze,Überschreiten der Verdienstgrenze Minijob,unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist zurzeit mtl. 520 € (43 Std. mit Mindestlohn 12 €), also Jahresbetrag 6.240 €. Bis zu zweimal im Jahr darf diese Grenze bei überraschender und unabwendbarer Mehrarbeit überschritten werden. Wenn jetzt im März und im November jeweils 60 Std. gearbeitet wird und dem AN 720 € überwiesen wurden, werden diese Beträge auch wie geringfügig abgerechnet, oder muss wegen Überschreitung des Jahresbetrags für diese beiden Monate eine normale Abrechnung mit AG- + AN-Sozialbeiträgen erfolgen?
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