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Betriebsausgaben,Pauschale

Unsere Mandantin, die XY-GmbH, beschäftigt Arbeitnehmer, die auf Dienstreisen im In- und Ausland tätig sind. Als Übernachtungskosten werden die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers oder anstelle der tatsächlichen Übernachtungskosten die Übernachtungspauschbeträge im Inland (bis zu 20 € pauschal) und im Ausland (nach den festgelegten Pauschbeträgen, abhängig vom Reiseland) an die Mitarbeiter ausbezahlt. Fragestellung: Kann der Arbeitgeber bei Auszahlung der Übernachtungspauschalen im In- und Ausland an die Mitarbeiter den Betriebsausgabenabzug in Höhe der Übernachtungspauschalen vornehmen oder handelt es sich dabei um nicht abzugsfähige Betriebsausgaben?
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