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Outplacement,Werbungskosten,Höhe

Ein Mandant ist leitender Angestellter in einem Industrieunternehmen und verdient ca. 200.000 € p.a. Er bearbeitet als Ingenieur eine enge technische Nische, kann also nicht einfach auf eine Stelle in einem anderen Industrieunternehmen wechseln. Er überlegt, die Dienstleistung eines inversen Headhunters einzukaufen; dieser würde ihn bei seine Fachkompetenz suchenden Firmen aktiv platzieren. Er erhofft sich dadurch einen schnelleren Wechsel, da er mit seinem derzeitigen Arbeitgeber immer unzufriedener ist. Allerdings kostet diese Dienstleistung für ihn mindestens 25.000 €. Natürlich fragt er an, ob diese Summe als Werbungskosten in der Anlage N abziehbar sind. Ich würde dies bejahen und wollte zur Sicherheit die Frage Ihnen weitergeben.
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