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Rente,Kanada

Unser Mandant ist unstreitig in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig und hat hier Einkünfte aus Rentenbezügen sowie teilweise aus nichtselbständiger Arbeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 4b EStG). Wenn er sich mal in Dtl. aufhält nimmt er als Arzt Vertretungen in Kliniken wahr und bezieht dann tageweise Gehalt von der Facharztagentur, wobei hier der LSt-Abzug durch die tageweise Beschäftigung verhältnismäßig hoch ist. Sein Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in Kanada. In Kanada hat er weiterhin nur geringe Renteneinnahmen sowie Kapitalerträge. § 50 Abs. 2 Nr. 4a und 4b i.V.m. § 50 Abs. 2 Satz 7 EStG ist nicht anwendbar, da er keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der EU/EWR hat. (Ich gehe davon aus, dass ein unregelmäßiger Aufenthalt hier, in einer Wohnung in Dtl., von ca. 1-2 Monaten zweimal im Kalenderjahr dazu nicht ausreicht?). Fragen: 1. Besteht die Möglichkeit einer Antragsveranlagung gemäß § 1 Abs. 3 EStG sofern er mind. 90% seiner gesamten Einkünfte aus Deutschland bezieht? 2. Wie verhält es sich dann mit dem Einkommen aus Kanada, wird dies dann weiterhin in Kanada besteuert? 3. Ist für die Antragsveranlagung eine Bescheinigung der Behörden in Kanada über die Höhe seines Einkommens dort notwendig?
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