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§ 9 EStG,Zweitausbildung,Werbungskosten

Ist ein nach dem Abitur und dem Abschluss der (Erst-)Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger erfolgtes Medizinstudium als Fortbildung zu qualifizieren mit der Folge, dass Werbungskosten geltend gemacht werden können? Wir bitten, wenn möglich, um Angabe einer literarischen Grundlage/Fundstelle.
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