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Zolllager,verbringen,steuerbar

Ein deutscher Kunsthändler schließt mit einem deutschen Kunden einen Vertrag ab, dass sein Gemälde im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts verkauft werden soll. Das Gemälde wird von Deutschland in die USA unter zeitweiliger Einfuhr verbracht. Da der potentielle amerikanische Kunde das Gemälde nicht kaufen will und sich mittlerweile ein Käufer aus Fernost gefunden hat, der in Köln ein eigenes Zollverschlusslager unterhält, soll das Gemälde vom Spediteur direkt in dieses Zollverschlusslager des Kunden verbracht werden. Dazu wird das Gemälde vom Spediteur in Deutschland lediglich „temporär“ eingeführt. Laut Auskunft des Spediteurs darf das Gemälde vor Einlagerung in das Zollverschlusslager nicht wieder in Deutschland eingeführt werden. Der Verkaufsvertrag mit dem Käufer des Gemäldes soll nach Auskunft des Mandanten erst bei Rechnungsstellung zustande kommen. In diesem Moment befindet sich das Gemälde bereits im Zollverschlusslager. Hier stellt sich für mich die Frage: Liegt mit der „Ausfuhr“ in das Zollverschlusslager des ausländischen Kunden eine steuerfreie Ausfuhrlieferung vor, oder handelt es sich letztendlich um ein Verbringen in das Ausland mit der Folge, dass die dort geltenden Vorschriften anzuwenden sind?
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