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Umsatzsteuer,Organschaft,Wirtschaftliche Eingliederung

Der Steuerpflichtige ist 100%iger Inhaber einer Arztpraxis. Des Weiteren ist er zu 100 % an einer Digital-GmbH beteiligt und zugleich deren Geschäftsführer (Befreiung gem. § 181 BGB). Die GmbH kauft IT-Leistungen ein und verkauft diese an die Praxis des Ehemannes (45 % des Umsatzes), an die Praxis der Ehefrau (40 %) und 15 % an fremde Arztpraxen weiter. 1. Besteht eine USt-Organschaft zwischen der GmbH und der Arztpraxis, wer wäre Organträger? 2. Im Falle einer Organschaft, besteht für die GmbH der 100%ige Vorsteuerabzug, insbesondere unter Berücksichtigung – der Innenumsätze (Arztpraxis Ehemann), – der Umsätze Ehefrau und Fremdpraxen?
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