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Unternehmereigenschaft,§ 2 UStG,Abgrenzung Bruchteilsgemeinschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Ein Haus (im Grundbuch ist eine GbR eingetragen, bestehend aus den einzelnen drei neuen Eigentümern), welches bis zum Tod eines Gesellschafters Sonderbetriebsvermögen einer Drei-Personen-Freiberufler-GbR (notwendiges BV) war, ging zu einem Drittel ins Privatvermögen der Erbin über. 2/3 verbleiben im Sonderbetriebsvermögen. Bisher wurden die Umsätze als Innenumsätze nicht mit USt berücksichtigt. Frage: Muss die Erbin jetzt für 1/3 USt in Rechnung stellen, damit die Vorsteuer zu 100 % abzugsfähig ist? Oder kann sie die Einnahmen ohne USt erzielen, und dann sind in der GbR nur 2/3 der Vorsteuern abzugsfähig? Ist der bisherige Mietvertrag für steuerliche Zwecke noch relevant im Hinblick auf die vor ca. zwei Jahren geänderte Rechtsprechung zur umsatzsteuerpfl. Vermietung durch Bruchteilgemeinschaften?
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