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Umsatzsteuerliche Organschaft,Holding,Unternehmereigenschaft

Ausgangssituation: Unser Mandant Herr S hat am 03.03.2021 die MS Holding GmbH gegründet. Er hält die Anteile von der MS Holding GmbH im Privatvermögen. Außerdem hält er die Anteile der L GmbH in seinem Privatvermögen. Vorgehen: Herr S hat zum 03.03.2021 seine zum Privatvermögen gehörenden Anteile an der L GmbH in die zum 03.03.2021 neugegründete MS Holding GmbH gegen die Gewährung von neuen Anteilen an der MS Holding GmbH zu Buchwerten bzw. zu Anschaffungskosten eingebracht. Von der L GmbH werden in der Zukunft nur Ausschüttungen an die MS Holding GmbH getätigt. Weitere wirtschaftliche Vorgänge wird es zwischen den Gesellschaften nicht geben. Eine sonstige Gegenleistung neben den erhaltenen Anteilen wurde nicht gewährt. Herr S hält 100 % der Anteile an der MS Holding GmbH. Frage: Besteht zwischen der MS Holding GmbH und der L GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft?
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