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Organschaft,Beendigung Organschaft,Zurechnung Umsätze

Meine Mandantin ist eine GmbH, die bis Mai 2020 eine Beteiligung an einer Bau-GmbH gehalten hat. Die Umsätze zwischen den Firmen erfolgten im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft, bei der meine GmbH als Organträgerin die Umsätze der Bau-GmbH miterklärt hat. Zum 01.06.2020 wurde die Beteiligung an der Bau-GmbH nun veräußert und die umsatzsteuerliche Organschaft somit aufgelöst. Frage: In wessen Umsatzsteuererklärung müssen die Umsätze der Bau-GmbH für die Monate 01–05/2020 jetzt erklärt werden (dies auch im Hinblick darauf, dass die Bau-GmbH von einem fremden Berater weiterbetreut wurde)?
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