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Überlassung Handy,Zuzahlung

Mein Mandant will seinen Arbeitnehmern jeweils ein Handy überlassen. Die Mitarbeiter dürfen sich bis zu einem Betrag von 600 € das Handy aussuchen. Manche Mitarbeiter suchen sich Handys aus, die über 600 € in der Anschaffung liegen. Diesen übersteigenden Betrag zahlen sie an den Arbeitgeber. Meine Frage: Wie ist dieser Vorgang umsatzsteuerlich zu würdigen? 2. Frage: Welcher Betrag ist bei der Berechnung des geldwerten Vorteils/Sachbezugs zu verwenden?
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