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Umsatzsteuer,Ende Unternehmereigenschaft,Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Unser Mandant hatte ggü. der Finanzverwaltung eine Betriebsausgabe erklärt, da er seinen Gewerbebetrieb zum 1.3.2021 eingestellt hat. Bisher wurde die Istversteuerung angewendet, und unser Mandant versteuerte die monatlich vereinnahmten Entgelte. Ihm fließen jetzt noch umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen zu. Wann sind diese Einnahmen zu deklarieren (Zeitpunkt der Vereinnahmung oder im Rahmen der Jahressteuererklärung)?
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