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Umsatzsteuer,Rechnungsausstellung,Leistungsempfänger

Unsere Mandantin ist das Land XYZ (z. B. B) und betätigt sich wirtschaftlich über BgAs. Diese sind für umsatzsteuerliche Zwecke als Unternehmer anzusehen. Ein BgA wird verpachtet (Blockheizkraftwerk) und kann nicht mit anderen BgAs zusammengefasst werden. Der BgA BHKW wird an eine Hausverwaltung verpachtet. Dem Hausverwalter wird eine Vollmacht erteilt (unter Befreiung von § 181 BGB), für das BHKW Rechnung zu stellen. Demnach stellt der Verwalter als Vertreter des Landes XYZ für den BgA BHKW an die Hausverwaltung eine Rechnung über den Pachtgegenstand. Fraglich ist die Bezeichnung des Leistenden nach § 14 UStG für die Umsatzsteuer sowie wie die Bezeichnung des Leistungsempfängers z. B. für Baumaßnahmen am BHKW zu bezeichnen ist. Wie sollte diese aussehen?
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