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Umsatzsteuer,Unentgeltliche Wertabgabe,Kleinbetragsrechnung

Mandant ist eine GmbH. 1) Laut FA soll für die laufenden Telefonkosten (nicht die Anschaffung der Geräte) eine unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 (9a) Nr. 1 UStG angesetzt werden. Wenn überhaupt, wäre doch hier die Vorsteuer in einen abzugsfähigen und einen nicht abzugsfähigen Anteil aufzuteilen, oder? Aber muss das auch bei einer GmbH so gebucht werden? Die GmbH hat ja keine Privatsphäre bzw. keinen nicht betrieblichen Bereich. 2) Kleinbetragsrechnungen unter 250 €. Aufgrund von Online-Bestellungen vom Geschäftsführer über seinen privaten Account wurde nicht die GmbH (oder keiner) als Rechnungsempfänger ausgewiesen, sondern der GF. FA verweigert den Vorsteuerabzug, da GF als Leistungsempfänger gesehen wird. Wenn gar kein Rechnungsempfänger aufgeführt worden wäre, würde es den VorSt-Abzug geben. Ist das so?
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