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Umsatzsteuer,Leistungsaustauschverhältnis,Zivilrechtliche Absprache

Mein Mandant hat eine angestellte Insolvenzverwalterin, in deren Arbeitsvertrag geregelt ist, dass die Ansprüche auf Verwaltervergütung an den Arbeitgeber abgetreten werden. Von ihrem alten Arbeitgeber hat die Insolvenzverwalterin aus einem alten Insolvenzverfahren laut richterlichem Beschluss eine Ausgleichszahlung zu leisten. Diese wird zu 80 % von meinem Mandanten getragen und zu 20 % von der Insolvenzverwalterin. Hat der alte Arbeitgeber eine Rechnung an meinen Mandanten zu stellen mit Ausweis der USt (meines Erachtens handelt es sich ja um eine Art Umsatzteilung)? Wie erfolgt die Weiterberechnung an die angestellte Insolvenzverwalterin? Schreibt er über ihren Anteil ebenfalls eine Rechnung mit USt?
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