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Reihengeschäft,Einfuhr,Gelangensnachweise

Eine GmbH kauft in China Ware. Diese wurde von der chinesischen Firma über Ungarn in die EU eingeführt, da dort die Ware aufgeteilt wurde und an die verschiedenen Erwerber in der EU verteilt wurde. Jetzt stellt sich die Frage: Welche Nachweise braucht unsere GmbH, damit später kein Regress hinsichtlich der Einfuhr entstehen kann?
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