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Rechnung,Pflicht

Die Pflicht zur Erstellung einer Rechnung ergibt sich sowohl aus § 14 Abs. 2 UStG, aber auch aus dem Zivilrecht, da die Erstellung einer zutreffenden Rechnung als eine Nebenpflicht der Leistung zu sehen ist. Für Zwecke des Umsatzsteuerrechts bestimmt § 14 Abs. 2 UStG: u.a.: Führt der Unternehmer einen Umsatz an einen anderen Unternehmer aus oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, muss er stets eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten ausstellen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG). Dies gilt nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis Nr. 28 UStG steuerfrei ist (§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 UStG). Frage: Entfällt die Pflicht auch bei Kleinunternehmern?
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