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Unternehmereigenschaft,Goldmünzen,Differenzbesteuerung

Unser Mandant erwirbt Rohgold von gewerblichen Händlern. Daraus lässt unser Mandant von einem anderen gewerblichen Unternehmen Münzen prägen. Diese Münzen verkauft unser Mandant dann an Privatpersonen. Liegt hier ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang vor? Gäbe es einen Unterschied, wenn unser Mandant die Münzen an einen gewerblichen Wiederverkäufer veräußern würde?
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