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Umsatzsteuer,Cash-Back,Minderung Bemessungsgrundlage

Unser Mandant stellt in einem ersten Schritt eine Internet-Plattform zur Verfügung, auf der sich Internet-Shops, die über sogenannte Affiliate-Netzwerke verbunden sind, präsentieren können. Die Vertragsbeziehung über die Bereitstellung und Nutzung der Plattform besteht ausschließlich zwischen unserem Mandanten und dem Affiliate-Netzwerk, nicht mit den einzelnen Shops. In einem zweiten Schritt bieten Banken ihren Kunden einen Zugang zu dieser Plattform an. Hierfür registriert sich der Bankkunde über die Bank für die Plattform. Dafür, dass die Bank die Plattform nutzen kann, bezahlt die Bank an unseren Mandanten eine monatliche Pauschale. Diese Pauschale stellt unstreitig eine umsatzsteuerpflichtige Einnahme dar. In einem dritten Schritt können nun die Bankkunden über die jeweilige teilnehmende Bank auf die von unserem Mandanten bereitgestellte Plattform zugreifen und dort die Online-Shops der im Affiliate-Netzwerk organisierten Händler aufrufen. Dass der Aufruf über die bereitgestellte Plattform erfolgt ist, wird über Cookies protokolliert, die auf dem Rechner des jeweiligen Bankkunden platziert werden. Zwischen dem Bankkunden und unserem Mandanten besteht keine Vertragsbeziehung. Wenn nun der Bankkunde nach Aufruf des Online-Shops über die Plattform in diesem Shop einen Einkauf tätigt, erhält unser Mandant vom Affiliate-Netzwerk eine Provision ausbezahlt. Diese Provision ist bei unserem Mandanten unstreitig umsatzsteuerpflichtige Einnahme. Von dieser Provision zahlt unser Mandant wieder einen bestimmten Anteil an den Bankkunden als „Cash-Back“ aus. Diese Auszahlung ist im Vertrag mit der Bank über die Nutzung der bereitgestellten Plattform geregelt. Die vertragliche Vereinbarung, dass die Auszahlung an den Endkunden erfolgt, ist also zwischen der Bank und unserem Mandanten geschlossen. Hierzu nun folgende Fragen: Handelt es sich bei den Zahlungen von unserem Mandanten an den Bankkunden um umsatzsteuerlich unbeachtliche Zahlungen, da keine direkte Vertrags-/Leistungsbeziehung gegeben ist? Falls nein, handelt es sich bei dieser Auszahlung an den Bankkunden möglicherweise um eine umsatzsteuerlich relevante Erlösminderung der monatlichen Pauschale, die die Bank an unseren Mandanten bezahlt, da die Auszahlung im Vertrag zwischen der Bank und unserem Mandanten festgelegt ist und das Cash-Back faktisch die Erlöse aus der monatlichen Pauschale mindert? Falls keine der Varianten zutrifft: Welche umsatzsteuerliche Beurteilung der Zahlung unseres Mandanten an den Bankkunden wäre Ihrer Ansicht nach korrekt?
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