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Insolvenz USt,Pfandrecht,Unternehmer

Leistungsempfänger (Speditionsleistung) einer steuerpflichtigen Leistung meldet Insolvenzverfahren an. Gläubiger meldet Ansprüche aus dem Sicherungsrecht (Spediteurpfandrecht) an. Insolvenzverwalter rechnet die Ansprüche mit der Nettoforderung ab. Frage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Nettoabsonderungsbetrags?
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