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Leistungsaustausch,Gesellschafterbeiträge

Meine Mandantin ist eine GmbH, die als Beteiligte einer Bauherrengemeinschaft zusammen mit einer natürlichen Person als GdbR ein Achtfamilienhaus bauen möchte. Vor Eröffnung eines Bankkontos hat die GmbH für die GdbR Kosten verauslagt, die jetzt von der GdbR zurückgefordert werden sollen. Die betreffenden Rechnungen für Planungsleistungen, Gebühren u.Ä. lauten allerdings auf die GmbH. Müssen diese Kosten mit USt weiterfakturiert werden? Und kann die GmbH den Vorsteuerabzug ihrerseits aus den verauslagten Beträgen geltend machen? Der Verkauf des Achtfamilienhauses soll ohne USt erfolgen.
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